Datenschutzbeauftragter TUV

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Datenschutzbeauftragter TÜV

Merkblatt mit Voraussetzungen zur Personalzertifizierung

http://www.tuev-nord.de/downloads/PZ-DSB-F10-01.05-MBL.pdf

Das Bundesdatenschutzgesetz schreibt vor, dass alle Unternehmen, die 10 oder mehr Mitarbeiter mit der Verarbeitung personenbezogene Daten beschäftigen, einen Datenschutzbeauftragten benötigen. Ohne Datenschutzbeauftragten riskieren Sie Bußgelder in Höhe von 25.000 bis 250.000 €. Drei Experten in einer Person gesucht

Um diese Aufgabe verantwortungsvoll ausfüllen zu können, fordert der Gesetzgeber so einiges vom Datenschutzbeauftragten ab:

 Er muss die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz kennen und auf deren Umsetzung hinwirken.
 Er muss Experte für IT-Sicherheit sein, um das Sicherheitsniveau der elektronischen Datenverarbeitung im Unternehmen sach- und fachgerecht beurteilen zu können.
 Und er muss die organisatorischen Zusammenhänge bei der Datenverarbeitung verstehen.

Einen eigenen Mitarbeiter zu finden, der dieses Profil erfüllt, ist schon schwierig genug. Dabei darf der Datenschutzbeauftragte nicht im Interessenskonflikt mit anderen Tätigkeiten im Betrieb stehen. Geschäftsführung, IT-Leiter oder Personalchef scheiden also aus. Den Mitarbeiter dann auch noch für seine Tätigkeiten als Datenschützer freizustellen, aus- und laufend fortzubilden, macht betriebswirtschaftlich selten Sinn.

Mit uns können Sie das Thema Datenschutz also ruhigen Gewissens angehen. Unser Leistungsspektrum

 Wir übernehmen die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen
 Wir beraten Sie bei den Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzvorschriften
 Wir schulen Ihre Mitarbeiter zum Thema Datenschutz und IT-Sicherheit
 Wir führen in Ihrem Unternehmen einen IT-Sicherheitscheck durch
 Wir erstellen die erforderlichen Verfahrens- und Verarbeitungsverzeichniss
 Wir führen Vorabkontrollen durch.

Sie haben noch Fragen oder möchten einen Termin mit unseren Experten? Dann rufen Sie uns am besten gleich an oder schicken uns eine E-Mail an datenschutz@kph.de.



Beratung zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten

 * Sie haben noch keinen Datenschutzbeauftragten und wollen wissen, ob sie nach dem Bundesdatenschutzgesetz gesetzlich zur Bestellung verpflichtet sind?
 * Sie wollen sich beraten lassen, ob es für Ihr Unternehmen sinnvoller ist, einen internen oder einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen?

Wir klären gemeinsam mit Ihnen ab, ob Sie zu den Unternehmen gehören, die durch das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet sind, eine/n betriebliche/n Datenschutzbeauftragte/n zu bestellen.

Wir wägen mit Ihnen die Vor- und Nachteile ab, die sich bei der Bestellung eines internen oder eines externen Datenschutzbeauftragten ergeben.

Entscheiden Sie sich für eine/n interne/n Datenschutzbeauftragte/n, beraten wir Sie bei der Auswahl eines geeigneten Mitarbeiters bzw. einer geeigneten Mitarbeiterin und erstellen ein Konzept zur Erlangung der erforderlichen Sachkunde. Wir unterstüzten Ihre/n interne/n betrieblichen Datenschutzbeauftragte/n im Rahmen eines Coaching und stellen unseren Sachverstand als externe Datenschutzberater zur Verfügung.

Entscheiden Sie sich für einen externen Datenschutzbeauftragten, erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot für unsere Tätigkeit (s.u.)

Unterstützung für Ihre/n Betriebliche/n Datenschutzbeauftragte/n

 * Sie benötigen Unterstützung für Ihre/n betriebliche/n Datenschutzbeauftragten?
 * Ihr/e Datenschutzbeauftragte/r soll auf den aktuellen Stand der Technik und des Rechts gebracht werden?

Wir unterstützen als unabhängige externe Berater ihre/n betriebliche/n Datenschutzbeauftragte/n

Tätigkeit als "Externer Datenschutzbeauftragter"

Wenn Sie uns als externen Datenschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen bestellen, übernehmen wir alle gesetzlichen Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Darüberhinaus unterstützen wir Sie

 * bei der Verpflichtung der Mitarbeiter/innen auf das Datengeheimnis
 * bei der Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensbeschreibungen
 * bei der Erstellung und Umsetzung eines Datenschutz- und Datensicherheitskonzepts.

Über unsere Tätigkeiten für Ihr Unternehmen erhält die Unternehmensleitung mindestens einmal jährlich einen Tätigkeitsbericht.



Anspechpartner Niedersachsen Herr Michael Wünsch Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Brühlstraße 9 30169 Hannover Telefon 0511-120 4531 Fax 0511-120 4599 E-Mail an Ansprechpartner schreiben Mailadresse


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