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Mit dem Hund nach Schweden.

Mit dem Hund (Katze) nach Schweden Seit 1994 darf der seefeste Vierbeiner mit nach Schweden. Natürlich ist das etwas mühsam - aber es geht. Unsere Crew hat ihren Yachthund 1994 und 1995 nach Schweden eingeführt und auch lebend wieder mit nach Hause bekommen. Wenn Sie sich und Ihrem Vierbeiner diese Prozedur zutrauen, ist nachstehende Information von Wichtigkeit.

Sollte sich in der Nähe Ihres Wohnortes ein Schwedisches Konsulat befinden, können Sie sich die Einfuhrbestimmungen für Hund oder Katze dort besorgen. Wenn nicht, dürfte Nachfolgendes für Sie von Interesse sein:

Natürlich hat Ihr Hund/Katze ein Impfbuch. Erster Schritt zum Tierarzt. Das Tier impfen lassen. (Gegen Tollwut, Staupe, Leptospirose usw.) Es gibt da eine 6-fach Impfung, die alle gefährlichen Krankheiten einschließt.

Nach 6 Wochen vom Tierarzt eine Blutprobe entnehmen lassen. (Von diesem Tag an grüßt Sie Ihr Hunde nicht mehr.)

Diese Blutprobe einschicken an: Federal Research Centre for Virus Diseases of Animals, Postfach 1149, 72001 Tübingen. Hier wird untersucht, ob die Tollwutimpfung erfolgreich war, Kostenpunkt etwa DM 50,-, einschl. Bescheinigung, daß die Impfstoffe gewirkt haben. Tel. des Instituts: 07071/9670.

Diese Bescheinigung muß jetzt mit dem Antrag auf Einfuhr des Hundes (Katze) an das Zentralamt für Landwirtschaft Jordbruks Verket 55182 Jonköping/Schweden geschickt werden. Dieser Antrag muß jedoch von einem Schwedischen Konsulat besorgt werden. In ihm sind alle Daten des Tieres einzutragen (Ohrtätowierung). Um ganz sicher zu gehen, daß die Genehmigung reibungslos ausgestellt wird, sollte noch die Kopie des Impfbuches beigelegt werden.

Die Einfuhrgenehmigung kommt ungefähr nach 14 Tagen und kostet 400 skr. Möchten Sie eine eilige Bearbeitung, wird man 800 skr von Ihnen verlangen. Die Genehmigung gilt für 1 Jahr. Fahren Sie dieses Jahr im August und planen den Urlaub 1997 im Juni, kann man dem Vierbeiner die Blutprobe einmal ersparen - geimpft werden muß er aber immer.

Das ist aber noch nicht alles. Bevor der Törn losgeht muß unser Yachtgenosse noch ein Amtstierarztzeugnis erhalten, daß bei der Einfuhr nach Schweden nicht älter als 10 Tage sein darf. Ebenso muß er eine Wurmkur gleichen Datums vorzeigen.

Kritisch wir die Sache, wenn Boot mit Vierbeiner an Bord nun auf dem Weg nach Schweden einwehen. Geschieht das in Dänemark, dann hilft der Hafenmeister bei der Suche nach dem nächsten Amtstierarzt. Auch dessen Attest wird in Schweden anerkannt - und dabei auch gleich noch einmal die Wurmkur erneuern, sicher ist sicher.

Die Einfuhr für Hund/Katze nach Schweden ist nur über Einreiseorte mit Zollabfertigung möglich. In unserem Fall war das Varberg, und das am Wochenende. In diesem Fall haben wir uns vertrauensvoll an die Zöllner vom Fähranleger Grenaa- Varberg gewandt. Von diesen netten Herren hat unser "Gustaf" seine Erlaubnis erhalten, endlich an einem schwedischen Baum sein Beinchen zu heben. Größere Sachen sind unbedingt in bereitzuhaltenden Abfalltüten zu beseitigen.

Möchten Sie nun noch immer mit Ihrem Bordhund nach Schweden?

Wir lagen bei der ersten Überfahrt für 5 Tage auf Anholt fest, und der Hund tickte. Aber wir haben es geschafft - und das werden Sie auch! Hier ein Kommentar von Hans Masselink.

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